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Voraussetzung für einen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Vorbereitungskurs ist die Anmeldung durch einen Auftraggeber der deutschen Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) (und ein bevorstehender, mindestens einjähriger Aufenthalt der Teilnehmer/innen im zukünftigen Gastland). Teilnahmeberechtigt sind Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit und ihre Familien bezeihungsweise mitausreisende Partner.
Gemäß Vorgabe des BMZ sind Auftraggeber:
Die Vorbereitung in der AIZ umfasst in der Regel einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Eine zweimonatige Teilnahme ausschließlich am Sprachprogramm ist möglich.
Bei Unterricht in Landessprachen besteht die Gruppengröße grundsätzlich aus mindestens zwei Teilnehmern. Wenn Projektgründe es zwingend erforderlich machen, kann nach Begründung durch die entsendende beziehungsweise vermittelnde Organisation gegenüber der AIZ Einzelunterricht erteilt werden.
Eine Buchung von parallel laufenden Kursen unter Ausnutzung von Selbststudienzeiten ist nicht möglich.
Je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln quotieren wir die Teilnahme unter Berücksichtigung der obigen Rangfolge.
Inlandsmitarbeiter, Kurzzeit-Experten oder Mitarbeiter anderer Ressorts oder Organisationen, die nicht unter Punkt 1 aufgeführt sind, können gegen Entgelt an Einzelprogrammen der Vorbereitung teilnehmen.
Die Teilnahme an den entwicklungspolitische Veranstaltungen der 2. Woche ist - bei freien Plätzen - für Inlandsmitarbeiter/innen der EZ-Durchführungsorganisationen kostenlos und wird begrüßt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind allerdings selbst zu tragen.
Die Anmeldefrist beträgt 20 Tage. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, das Sie bei Ihrem Auftraggeber erhalten.