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Europäisches Parlament
Ergänzung der im Rahmen des Studiums erworbenen Kenntnisse; Einführung in die Funktionsweise der Europäischen Union im Allgemeinen und des Europäischen Parlamentes im Besonderen
für bezahlte Praktika: Abschluss eines Hochschulstudiums von mindestens dreijähriger Dauer
für unbezahlte Praktika: begonnenes Studium oder vergleichbarer Ausbildungsgang; umfassende Beherrschung einer Amtssprache und gründliche Kenntnisse in zwei weiteren Amtssprachen der Europäischen Union; Bewerber darf kein bezahltes Praktikum bei einer Institution der Europäischen Union absolviert haben; Alter: ab 18 Jahre; Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Beitrittskandidatenlandes
Luxemburg
Übersetzer-Praktikum innerhalb des Generalsekretariats des Europäischen Parlamentes;
Dauer: 3 - 6 Monate (bezahltes Praktikum) oder 1-3 Monate (unbezahltes Praktikum)
monatliche Vergütung (Robert-Schumann-Stipendien) bei bezahlten Praktika;
ansonsten Eigenmittel
Praktikumsbeginn: 1.1., 1.10. (für bezahlte Praktika); 1.1., 1.4. (für unbezahlte Praktika); Bewerbungsschluss: 3 Monate vor Praktikumsbeginn; weitere Informationen unter www.europarl.europa.eu, Link: Deutsch > das Parlament > Praktika
Europäisches Parlament
Dienststelle Übersetzer-Praktika
TOB 04B022, L – 2929 Luxemburg
Tel. (00 35-2) 43 00 23 539, Fax -
Ansprechpartner: -
E-Mail: translationtraineeships@europarl.europa.eu
Webadresse: www.europarl.europa.eu