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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Berufliche, fächerübergreifende und persönliche Weiterbildung begabter und besonders leistungsfähiger junger Berufstätiger nach ihrer Berufsausbildung
Besonders erfolgreicher Abschluss einer anerkannten dualen bzw. bundesgesetzlich geregelten Ausbildung (mind. 87 Punkte oder besser als „gut“); erfolgreiche Teilnahme an überregionalem Berufswettbewerb (Plätze 1-3) oder begründeter Vorschlag des Betriebes bzw. der Berufs-(fach)schule; Alter: bei Aufnahme in das Förderprogramm unter 25 Jahren; Grundwehr- oder Zivildienst, Elternteilzeit u.a. sind bis zu drei Jahren anrechenbar
Unterschiedlich, je nach Weiterbildungsmaßnahme
Individuell, je nach Weiterbildungsmaßnahme
Zuschüsse des BMBF bis zu € 1.700 jährlich über eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren zu den Kosten für regelmäßige berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen (Eigenanteil max. € 180 pro Förderjahr)
Mit dem Antrag auf Förderung ist regelmäßig ein Nachweis über die ausgeübte Tätigkeit oder - bei Arbeitslosigkeit - der Agentur für Arbeit einzureichen; Zuschüsse für Intensivsprachkurse, gelenkte Fachpraktika, Fachstudienreisen und berufliche Weiterbildungen, soweit nach den Förderichtlinien förderfähig
für duale Ausbildung: zuständige Stelle, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war (Kammern u.a.)
für Fachberufe im Gesundheitswesen: Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB)
Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn
Tel. (02 28) 62 93 1-0, Fax (02 28) 62 93 1-11
Ansprechpartner:
E-Mail: info@begabtenfoerderung.de
Webadresse: www.begabtenfoerderung.de