Beiträge aus der Rubrik
Fakten + Tendenzen


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12/2003
 

[ UN beschließen Anti-Korruptions Konvention ]

Anfang November hat die UN-Generalversammlung nach knapp zweijährigen Verhandlungen einstimmig eine internationale Konvention gegen Korruption und Bestechung verabschiedet. Die neue Rechtsnorm verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Bestechung strafrechtlich zu verfolgen und gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Beschlagnahme von Vermögen erleichtern, das mittels Korruption erworben wurde. Politiker und Parteien müssen die Finanzierung ihrer Wahlkampagnen offen legen. Als wichtigster Durchbruch gilt die Bestimmung, dass Bestechungsgelder, die ins Ausland geschafft wurden, den bestohlenen Herkunftsländern zurück erstattet werden müssen. Die derzeitige internationale Praxis in dieser Frage ist durch eine unsichere Rechtslage geprägt, wie die zeitraubenden Prozesse um die bei Schweizer Banken deponierten Vermögen der früheren Machthaber in Nigeria, Sani Abacha, und der Philippinen, Ferdinand Marcos, zeigen. Die Konvention wird vom 9. bis zum 11. Dezember im mexikanischen Merida zur Unterzeichnung ausgelegt und tritt 90 Tage nach der Ratifikation durch mindestens 30 Staaten in Kraft. (uke)