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Editorial
 12/2003
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Bürgerkrieg und Intervention
Die Erfahrungen eines langen Bürgerkriegs in England (und sicherlich Nachrichten über den noch schlimmeren in Deutschland) hatte Thomas Hobbes, als er 1651 sein Buch über den Staat veröffentlichte: Leviathan. Der Naturzustand der Menschen schien ihm der bellum omnium contra omnes, der Mensch das gewalttätigste aller Tiere. In such condition, so schreibt er, there is no place for Industry, because the fruit thereof is uncertain; and consequently no Culture of the Earth,
no Arts, no Letters, no Society. Als einzigen Ausweg aus der Barbarei sah er einen Vertrag, mit dem das Gewaltmonopol einem souveränen Herrscher an der Spitze des Staates übertragen würde, und dies unwiderruflich: Das gewalttätige Volk musste entmündigt werden. J. S. McClelland hat darauf hingewiesen, wie unglücklich es sich traf, dass Hobbes Werk, mit dem der Begriff des Gesellschaftsvertrags für die staatsphilosophischen Debatte seine eigentliche Bedeutung erlangte, diesen Begriff zugleich entwertete: Hobbes beschreibt den Gesellschaftsvertrag als einen Weg zur absoluten Herrschaft, die zu unterminieren der Gesellschaftsvertrag doch gerade erdacht worden war. Aber damit lässt McClelland die Frage offen, wie anders denn solche barbarischen Bürgerkriege beendet werden können.
Was heute in vielen Teilen der Welt geschieht, vor allem in Afrika, hat große Ähnlichkeit mit den Bürgerkriegen des siebzehnten Jahrhunderts in Europa. Und wieder ist es Anlass zu Theorien über den Ursprung des Staates. Mancur Olson hat in seinem letzten Buch, posthum im Jahre 2000 erschienen, für den Zustand der Unordnung vor der Festigung eines Staatswesens die Metapher des roving bandit eingeführt, den Jörg Faust (in E+Z 2002:10, 277) so beschrieb: Der umherziehende Bandit sucht plündernd immer neue Gegenden heim und ist deshalb nicht am Wohlergehen der Bevölkerung interessiert. Zum stationären Banditen wird er durch die Erkenntnis, dass es lohnender ist, von der immergleichen Bevölkerung Steuern zu erheben. Nun muss er ein hohes Interesse an wirtschaftlichem Wachstum haben, da dies seine Steuereinnahmen erhöht. Der stationary bandit ist also der Staat als wohlwollender Diktator, der Rechtssicherheit garantiert, aber noch keineswegs die bürgerlichen Freiheiten, deren Entstehung Olson in einem späteren Kapitel beschreibt. Aber ist seine Metapher überhaupt geeignet, heutige Zustände abzubilden?
Olsons stationärer Bandit ist Herr über Bauern und Handwerker, die er besteuert, und Händler, von denen er Wegezoll erhebt. Ihm muss daran gelegen sein, dass Frieden im Lande herrscht umso höher werden Steuern und Zölle ausfallen. Aber das ist Mittelalter. Der Warlord des 21. Jahrhunderts, der, für seinen privaten Profit und um seine Söldner zu bezahlen, den Handel mit Diamanten oder Coltan monopolisiert, den Anbau von Mohn fördert oder einen Vertrag mit einem Konzern über die Ausbeutung von Ölfeldern abschließt, braucht sich um den Rest des Landes nicht zu kümmern: Er benötigt ihn nicht, und vor dem Verhungern bewahrt die Menschen die internationale Nothilfe. Die wirtschaftlichen Quellen, aus denen sich die Akteure der heutigen Bürgerkriege finanzieren, sind nicht die Bauern und Handwerker, es sind die einer selektiven und segmentären Ökonomie. Eine Volkswirtschaft entsteht so nicht, ebenso wenig eine Nation, eine Gesellschaft. No society darin stimmt die heutige Diagnose mit der von Hobbes überein.
Während Olson in seinem Modell Selbstheilungskräfte angelegt sah, weil eine friedliche Gesellschaft für den Herrscher höheren Profit abwirft, kann davon in der Realität von heute keine Rede sein. Für den Profit des Warlords wäre eine heile Gesellschaft eher hinderlich. Da die Bürgerkriege aber beträchtliche Auswirkungen nach außen haben und für die betroffenen Bevölkerungen zu unerträglichem Elend führen, können diese Länder nicht einfach sich selbst überlassen werden. Die internationale Staatengemeinschaft muss eingreifen und friedliche Zustände herstellen. Sie ist es, die das Gewaltmonopol übernehmen muss, wenn es den Staat an Ort und Stelle nicht gibt. Nicht durch einen Gesellschaftsvertrag kann der Staat hergestellt werden, sondern nur durch einen Eingriff von außen. Und was ebenso wichtig ist: dass die internationalen Geschäftspartner der Warlords, die Industriekonzerne wie die Drogenhändler, zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn diese Analyse richtig ist, dann hilft es nicht, Truppen zur Beendigung aktueller Kämpfe an den jeweiligen Ort zu entsenden und möglichst im vorhinein festzulegen, dass sie nach wenigen Monaten wieder abgezogen werden sollen. Wenn all diese Bürgerkriege Ressourcenkriege sind, dann werden sie nach Abzug der fremden Truppen sofort wieder aufflammen. Das Ziel der Intervention muss daher sein, funktionierende Institutionen und eine tragfähige Ökonomie herzustellen. Das bedeutet aber, dass die Intervention auf lange Frist angelegt sein und über mehr als nur militärische Mittel verfügen muss. Lakhdar Brahimi, in seinem Bericht vom August 2000 über UN-Friedensoperationen, hat die Forderung aufgestellt, dass der Sicherheitsrat keine Missionen autorisieren solle, bevor die UN über ausreichende Truppenkontingente und finanzielle Mittel verfüge. Diese Forderung ist bedeutsam, reicht aber nicht aus. Auch die Mittel für den Wiederaufbau der Gesellschaft müssen bereitgestellt werden. Frieden, das sehen wir in Afghanistan und Irak, wird nicht durch kämpfende und besetzende Truppen hergestellt. Wodurch er hergestellt werden kann, wissen wir noch nicht. Aber die Versuche, beim friedlichen Aufbau zu helfen und eine eigene Verantwortung der Bevölkerung zuzulassen, gehen in die richtige Richtung.
Reinold E. Thiel
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