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Bislang kaum Erfolge im Kampf gegen Bestechung


12/2003
 

[ OECD-Konvention gegen Korruption seit vier Jahren in Kraft ]

Bislang kaum Erfolge im Kampf gegen Bestechung

Seit 1999 ist die OECD-Konvention zur Bekämpfung von Korruption in Kraft, alle 35 Unterzeichnerstaaten (darunter fünf Nicht-OECD-Länder) haben sie mittlerweile ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. Doch bislang haben die Konvention und die entsprechenden nationalen Gesetze, die Schmiergeldzahlungen im Ausland unter Strafe stellen, wenig Wirkung gezeigt. Laut Michael Wiehen von der deutschen Sektion der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (TI) hat es in Deutschland bislang keine einzige Verurteilung auf Grund des Bestechungsverbots gegeben; bundesweit gebe es lediglich sechs bis sieben Ermittlungsverfahren. In den anderen Ländern, die der Konvention beigetreten sind, sieht es laut Wiehen nicht besser aus. „Wir sind sehr unruhig, dass so wenig geschieht“, so Wiehen.

Der Grund für diese magere Bilanz liegt nicht etwa darin, dass im internationalen Geschäftsverkehr so wenig bestochen wird. Auf einem von TI organisierten Expertentreffen Anfang Oktober in Paris wurde eine Vielzahl von Mängeln benannt, die eine effektive Strafverfolgung behindern. So seien in den meisten Ländern die Strafverfolgungsbehörden personell und materiell nur unzureichend gerüstet für aufwändige und zeitraubende internationale Korruptionsverfahren. Ein weiteres Problem sei die Zersplitterung der Kompetenzen und Ressourcen auf eine Vielzahl von Behörden auf verschiedenen Ebenen. Nur in Frankreich gebe es eine zentrale Verantwortlichkeit auf nationaler Ebene. Mangelhaft sei auch die Praxis zwischenstaatlicher Rechtshilfe; vor allem mit Entwicklungsländern, in denen viele Korruptionsfälle mit Beteiligung von Unternehmen aus OECD-Ländern stattfinden, gebe es kaum Rechtshilfeabkommen. Ein weiterer Grund für die geringe Zahl der Verfahren liege darin, dass es nur wenige Anzeigen gebe. Das wiederum habe seine Ursache möglicherweise darin, dass die OECD-Konvention nur wenig bekannt und die öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber dem Problem schwach sei.

Die Konferenz in Paris gab Regierungen, Juristen und zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Reihe von Hausaufgaben mit auf den Weg, um der Korruptionsbekämpfung zu mehr Wirkung zu verhelfen. Es sollten verstärkt Spezialisten für Korruptionsverfahren ausgebildet und die Strafverfolgungskompetenzen auf nationaler Ebene gebündelt werden. Die OECD-Mitglieder sollten bei sich, aber auch in Entwicklungsländern Öffentlichkeitskampagnen gegen Korruption und für die Konvention starten und dabei eng mit der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und internationalen Organisationen wie Weltbank, Welthandelsorganisation und Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Die Rechtshilfe zwischen Industrie- und Entwicklungsländern müsse deutlich intensiviert und den ärmeren Ländern zu diesem Zweck technische Hilfe gewährt werden. Das Verfahren, mit dem die Umsetzung der Konvention evaluiert werde, müsse finanziell besser ausgestattet und von den Mitgliedsländern konsequenter angewendet werden. Transparency International kündigte an, künftig einmal jährlich über die Umsetzungsbemühungen zu berichten. An die Unternehmen appellierte die Konferenz, Programme zur Bekämpfung von Korruption in den eigenen Reihen aufzulegen. (ell)