Beiträge aus der Rubrik
Fakten + Tendenzen


FAO beschließt Leitlinien

Wirklichkeit der Entwicklungshilfe

Kenia produziertAIDS-Generika

IWF-Evaluierung zuKapitalmarktöffnung

UN-Bericht: WenigerKonflikte in Afrika

„Die Geber müssen mehr für die afghanische Privatwirtschaft tun“

Aussicht auf weiteren Schuldenerlass


11/2004
 

[ Recht auf Nahrung ]

FAO beschließt Leitlinien

Nach zweijährigen Verhandlungen hat die UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) freiwillige Richtlinien für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung festgeschrieben. Die 19 Richtlinien sollen den Staaten Orientierung geben, wie sie ihre Politik verstärkt am Ziel der Ernährungssicherung ausrichten können. Nichtstaatliche Organisationen bewerten die Richtlinien als einen sinnvollen Rahmen für gutes Regierungshandeln im Kampf gegen den Hunger, kritisieren aber die diplomatische Sprache mit ihren oft vagen Formulierungen.

Von einem „wichtigen normativen Schritt der Staatengemeinschaft auf dem Weg zu einer Welt ohne Hunger“ spricht Jochen Donner von der Deutschen Welthungerhilfe, der Mitglied der deutschen Delegation in Rom war. Die freiwilligen Leitlinien seien ein Instrument, das nun weltweit von zivilgesellschaftlichen Gruppen eingesetzt werden könne, um Regierungen auf ihre Verpflichtung hinzuweisen. Der Direktor der Menschenrechtsorganisation FIAN, Michael Windfuhr, sieht einen wichtigen Hebel für die Menschenrechtsarbeit. „Die Richtlinien fordern einen der Hauptgründe für den Hunger heraus: den mangelnden politischen Willen.“ Die FAO habe nun das Mandat, mit menschenrechtsbezogener Arbeit zu beginnen; die Richtlinien erlaubten es, jene Regierungen anzuprangern, die nichts gegen den Hunger unternehmen.

Nach Ansicht von Verbraucherministerin Renate Künast hat der zuständige FAO-Ausschuss „Pionierarbeit“ geleistet. Das Ministerium hatte die Verhandlungen inhaltlich begleitet und finanziell unterstützt. Der Welternährungsgipfel 2002 hatte den Auftrag gegeben, die Leitlinien zu erstellen und dabei die Stakeholder einzubeziehen. Die Verhandlungen waren zu Beginn von weit auseinander liegenden Positionen gekennzeichnet gewesen. So plädierten Vertreter der Zivilgesellschaft lange für einen Kodex zum Recht auf Nahrung. Das erwies sich jedoch als nicht durchsetzbar. Es gelang einem weltweiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen aber, dem Katalog an vielen Stellen seinen Stempel aufzudrücken. So fordern die Leitlinien nun, die Bevölkerung an Programmen zur Bekämpfung von Armut und Hunger zu beteiligen und die Landrechte von Frauen zu stärken, sie schlagen staatliche Eingriffe vor, wenn der Markt versagt, und ermuntern zu Landreformen. (orb)