E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 5, Mai 2002)

CDU/CSU will 0,7-Prozent-Ziel gesetzlich verankern
Zweifel an deutscher ODA-Quote
In einem Antrag vom 12. März (BT-Drucksache 14/8482) fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung für die Erreichung des 0,7-Prozent-Zieles zu schaffen. Wörtlich wird in dem Antrag die Vorlage eines Gesetzentwurfes verlangt, der "die Bundesregierung darauf verpflichtet, mit einem Zeitziel von 10 Jahren stufenweise das ... Ziel einer Ausstattung der Entwicklungszusammenarbeit mit 0,7 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes anzustreben". Dass die CDU/CSU-Fraktion einen solchen Gesetzentwurf nicht gleich selbst vorgelegt hat, sondern lediglich die Bundesregierung dazu auffordert, habe vor allem "haushaltsrechtliche Gründe", hieß es auf Anfrage aus dem Büro des entwicklungspolitischen Sprechers der Fraktion, Klaus-Jürgen Hedrich. Keinesfalls bedeute der Verzicht auf einen eigenen Entwurf, dass man mit der Forderung nach Erreichung des 0,7-%-Ziels binnen zehn Jahren selbst nicht zu stark identifiziert werden wolle.
In der Begründung für den Antrag heißt es unter anderem, dass die rot-grüne Bundesregierung den Haushalt des BMZ auf ein "historisches Tief" von nur noch 0,23 % des BIP gekürzt habe; Deutschland sei weiter denn je vom 0,7-%-Ziel entfernt. Freilich bezieht sich diese Zielvorgabe nicht nur auf die Etats der Entwicklungsressorts, sondern auf sämtliche als "Offizielle Entwicklungshilfe" (ODA) anrechenbare Leistungen eines Landes, zu denen beispielsweise im Falle der Bundesrepublik auch die Entwicklungshilfe der Länder zählt. Nach dem Ende März vorgelegten neuesten Bericht des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD lag die deutsche ODA-Quote im Jahr 2000 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) bei 0,27 %.
Zwar sind die Zahlen des DAC maßgeblich, doch ist problematisch, dass sie von diesem nicht selbst ermittelt, sondern von den Geberländern erhoben und an den Ausschuss weitergegeben werden. Die CDU/CSU-Fraktion bezweifelt offenbar, dass es bei der Ermittlung der deutschen ODA-Zahlen unter Rot-Grün mit rechten Dingen zugeht: In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung vom 12. März (BT-Drucksache 14/8541) heißt es mit Blick auf den Anstieg der deutschen ODA-Quote von 0,26 % in 1999 auf 0,27 % in 2000, dies habe "insoweit Verwirrung hervorgerufen, als der deutsche Entwicklungshaushalt als einer der wesentlichen Berechnungsfaktoren der deutschen ODA-Quote von 1999 auf 2000 eine ca. 8,5-prozentige Kürzung hinzunehmen hatte". In der Anfrage will die Fraktion nun wissen, wie in den vergangenen fünf Jahren die deutsche ODA-Quote berechnet worden ist.
Die Skepsis der CDU/CSU-Fraktion ist einerseits durchaus angebracht: Der DAC selbst kritisiert die Bundesregierung in seiner Ende 2001 vorgelegten Bewertung der deutschen Entwicklungspolitik, sie verfüge über kein System zum monitoring der ODA zurechenbarer oder aber, wie Kreditrückzahlungen, abzuziehender Mittel. In diesem Zusammenhang moniert der DAC beispielsweise die Praxis der Bundesländer, alle mittelbaren Kosten, die Studenten aus Entwicklungsländern an deutschen Universitäten verursachen, als ODA auszuweisen. Das führe zu dem "absurden Ergebnis", dass 8 % der gesamten deutschen ODA auf tertiäre Bildung entfallen (s. E+Z 2002:2, S. 60).
Andererseits ist es kein neuer Trend, dass der Anteil des BMZ-Etats an der deutschen ODA zurückgeht. In seinem vorletzten Prüfbericht aus dem Jahre 1998 stellte der DAC fest, dieser Anteil sei von 83 % in 1980 auf nur noch 69 % in 1996 gesunken; auf diesem Niveau blieb er bis 1999 (neuere DAC-Zahlen liegen nicht vor). Und auch der hohe ODA-Anteil der Studienplatzkosten für ausländische Studenten ist ein Phänomen, dass es schon vor der rot-grünen Regierung gab: Mitte der 90er Jahre lag dieser Wert bereits bei 6 %.
Tillmann Elliesen
Monterrey brachte mehr politische Impulse als erwartet
Unter Beteiligung von mehr als 50 Staats- und Regierungschefs, darunter US-Präsident George W. Bush und der kubanische Staatschef Fidel Castro, fand im mexikanischen Monterrey vom 18. bis zum 22. März die erste UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Financing for Development, FfD) statt. Das offizielle Abschlussdokument, der so genannte Monterrey-Konsens, lag bereits seit Ende Januar vor (s. E+Z 2002:3, S. 97). Im Mittelpunkt der Konferenz standen daher die politische Bewertung dieses Dokuments sowie neue, darüber hinausgehende Initiativen.
Regierungen zufrieden, NROs enttäuscht
Während viele Regierungsvertreter, u. a. auch Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, den Monterrey-Konsens als wichtigen Ausgangspunkt für die internationale Entwicklungsagenda der kommenden Jahre werteten, kam von NRO-Seite harsche Kritik. Laura Frade, Sprecherin des mexikanischen NRO-Forums, sagte in ihrer Rede zu Beginn der offiziellen Konferenz: "Der Monterrey-Konsens bietet keinen Mechanismus, um neue Finanzmittel zur Verwirklichung der Millenniumsziele zu mobilisieren." In den Tagen vor der eigentlichen FfD-Konferenz waren 2600 Vertreter von 700 Gruppen und Organisationen aus aller Welt zum Globalen NRO-Forum zusammengekommen.
Besondere Aufmerksamkeit erfuhren in Monterrey die Initiativen der Europäischen Union und der USA zur Erhöhung ihrer Entwicklungshilfe (ODA). Die EU-Länder kündigten an, in den nächsten vier Jahren den Anteil ihrer ODA am Bruttoinlandsprodukt von derzeit durchschnittlich 0,33 % auf mindestens 0,39 % zur erhöhen. Dies würde eine Erhöhung von heute 25 Milliarden auf dann 32 Milliarden US-Dollar jährlich bedeuten. US-Präsident Bush gab bekannt, sein Land wolle die Entwicklungsausgaben in den kommenden drei Jahren stufenweise um insgesamt zehn Milliarden auf 15 Milliarden US-Dollar jährlich erhöhen. Bush korrigierte damit eine frühere Angabe, die USA wollten ihre Entwicklungshilfe lediglich um insgesamt fünf Milliarden Dollar steigern (s. E+Z 2002:4, S. 106).
Allerdings werden die angekündigten Erhöhungen bei weitem nicht ausreichen, um die international vereinbarten Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Die Weltbank wies in Monterrey erneut darauf hin, dass dazu mindestens 40 bis 60 Milliarden US-Dollar pro Jahr zusätzlich notwendig seien. Die Entwicklungsorganisation Oxfam International kommt in einer zur FfD-Konferenz vorgelegten Studie sogar auf einen zusätzlichen Bedarf von 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr - eine Abweichung, die freilich auch zeigt, dass Berechnungen dieser Art eine gewisse Beliebigkeit anhaftet (Kevin Watkins: Last Chance
in Monterrey. Meeting the Challenge of Poverty Reduction;
im Internet: www.oxfam.org/what_does/advocacy/papers.htm).
Immer mehr Befürworter einer Tobin-Steuer
Angesichts der offenkundigen Finanzierungslücke gewann in Monterrey die Auseinandersetzung über neue internationale Finanzierungsinstrumente an Dynamik. Große Resonanz fand eine Veranstaltung des BMZ am Rande der Konferenz, bei der über die vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie des Frankfurter Ökonomen Paul Bernd Spahn zur Machbarkeit einer Devisenumsatzsteuer diskutiert wurde (zur Studie siehe E+Z 2002:4, S. 126). Wieczorek-Zeul hob in ihrer Rede auf der Plenarsitzung der Konferenz ausdrücklich die Vorteile einer solchen Steuer hervor. Unterstützt wurde sie u. a. vom französischen Staatspräsidenten Chirac, der forderte, stärker über die Möglichkeiten internationaler Besteuerung nachzudenken.
Ein weiteres vieldiskutiertes Thema war das vom UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) entwickelte Konzept der Globalen Öffentlichen Güter. Nachdem auf Druck der USA jeder Verweis darauf aus dem Monterrey-Konsens gestrichen worden war, kündigten die schwedische und die französische Regierung an, eine internationale Task Force einzurichten, die sich mit dem Konzept
und der Finanzierung Globaler Öffentlicher Güter befassen soll. Jacques Chirac ging in seiner Rede noch einen Schritt weiter und forderte die Einrichtung eines Sicherheitsrates für Wirtschaft und Soziales (Economic and Social Security Council), zu dessen Aufgaben das nachhaltige Management von Globalen Öffentlichen Gütern gehören sollte.
Auch Wieczorek-Zeul sprach sich erneut für die Gründung eines solchen Rates aus: "Aus meiner Sicht ist die Einrichtung eines hochrangigen Global Council ein lohnender Vorschlag, um die gegenwärtig ungenügende Vertretung der Entwicklungsländer in internationalen Foren zu überwinden", sagte sie. Es wird nun erwartet, dass Frankreich bei der diesjährigen Herbsttagung der UN-Generalversammlung eine Resolution zu diesem Thema einbringen wird. Alles in allem gingen von der Ffd-Konferenz damit mehr politische Impulse aus, als angesichts des im Voraus beschlossenen Abschlussdokuments zu erwarten war (siehe auch den Beitrag auf S. 149 in diesem Heft).
Jens Martens
Weltstrafgerichtshof kann eingerichtet werden
Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) wird Wirklichkeit. Am 11. April hinterlegten Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Irland, Jordanien, Kambodscha, Kongo-Kinshasa, die Mongolei, Niger, Rumänien und die Slowakei bei den Vereinten Nationen in New York ihre Ratifikationsurkunden und erhöhten damit die Zahl auf 66 Ratifikationen. Damit kann das Statut des ICC am 1. Juli in Kraft treten. Voraussichtlich im September wird sich erstmals die Vertragsstaatenkonferenz treffen, die die Richter und Ankläger des Gerichts bestimmen muss. Läuft alles nach Plan, dann könnte der Internationale Strafgerichtshof Mitte 2003 seine Arbeit aufnehmen.
Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul sprach anlässlich der Übergabe der für das Inkrafttreten des ICC-Statuts benötigten 60. Ratifikationsurkunde von einem "großen Schritt hin zur globalen Rechtsstaatlichkeit". Die Völkergemeinschaft mache mit der Einrichtung des ICC klar, dass sie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie mehr hinnehmen werde. Kooperation, nicht das Recht des Stärkeren, sei der Schlüssel zur Lösung der drängenden globalen Probleme, sagte Wieczorek-Zeul und forderte die Vereinigten Staaten auf, ihren Widerstand gegen den ICC aufzugeben und sich der Weltgemeinschaft anzuschließen. Die USA hatten bis zuletzt versucht, den ICC zu verhindern. Der frühere US-Präsident Bill Clinton hatte das Statut kurz vor seinem Ausscheiden noch unterzeichnet, was die Vereinigten Staaten zumindest zur Tolerierung des Gerichtshofs verpflichtet hätte. Doch Ende März teilte die Regierung unter Clintons Nachfolger George W. Bush mit, sie erwäge, diese Unterschrift zurückzuziehen.

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